Stromzähler im Überblick

Wir digitalisieren unser Stromnetz

Lange war der schwarze Ferraris-Zähler mit der Drehscheibe Standard – heute übernehmen digitale Zähler und Smart Meter (intelligentes Messsystem). Smart Meter bieten mehr als eine digitale Anzeige: Anders als moderne Messeinrichtungen übermitteln sie die Zählerdaten automatisch und sicher an den Messstellenbetreiber.

Digitalisierung als Schlüssel der Energiewende

Für eine stabile Stromversorgung muss die Menge an produziertem und verbrauchtem Strom im Gleichgewicht sein. Da die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stark schwankt, ist es entscheidend, Verbrauch und Einspeisung kontinuierlich zu analysieren und das Netz stabil zu halten (z.B. um einen Blackout zu verhindern). Nur moderne und intelligente Zähler bieten dafür die notwendigen Voraussetzungen. Damit setzen wir das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende um.

Konventionelle Zähler
Ferraris- & elektronische Zähler
Digitale Zähler
Moderne Messeinrichtung
Smart Meter
Intelligentes Messsystem
Gewerbe- & Industriezähler
Registrierende Leistungsmessung
Rollenzählwerk oder digitale AnzeigeDigitale Anzeige Digitale Anzeige Digitale Anzeige
Früher für Verbräuche bis 100.000 kWh/JahrFür Verbräuche bis 6.000 kWh/Jahr und Erzeugungsanlagen bis 7 kWFür Verbräuche ab 6.000 kWh/Jahr, Erzeugungsanlagen über 7 kW und steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kWFür Verbräuche ab 100.000 kWh/Jahr und Erzeugungsanlagen ab 100 kW
Werden nicht mehr eingebaut und durch digitale und Smart Meter ersetztErsetzt konventionelle ZählerErsetzt konventionelle ZählerEinsatz in Gewerbe und Industrie
Bei elektronischen Zählern: Messwerte der letzten 12 Monate am Gerät auslesbarMesswerte der letzten 24 Monate am Gerät auslesbarAutomatische und sichere Übertragung der Messwerte an den MesstellenbetreiberAutomatische und sichere Übertragung der Messwerte an den Messtellenbetreiber
Jährliches Ablesen notwendigJährliches Ablesen notwendigKein Ablesen notwendig (Fernablesung)Kein Ablesen notwendig (Fernablesung)

Smart Meter für die Energiewende

Verträge und Messentgelte

Fragen und Antworten

Moderne Messeinrichtungen sind digitale Zähler, die bei allen Verbrauchern bis 6.000 kWh Jahresverbrauch und Erzeugungsanlagen unter 7kW eingebaut werden. Moderne Messeinrichtungen werden nicht fernausgelesen und senden keine Messwerte.

Smart Meter bestehen aus einer modernen Messeinrichtung und einer zusätzlichen Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Der Smart Meter sendet die Messwerte einmal pro Tag automatisch und verschlüsselt an den Messstellenbetreiber.

Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von weniger als 6.000 kWh erhalten statt der konventionellen Zähler (Ferraris Zähler oder elektronischer Zähler) eine sogenannte moderne Messeinrichtung.

Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh sind gesetzlich zum Einbau eines Smart Meter verpflichtet. Auch Betreiber von Photovoltaikanlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung sowie Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen ab 4,2kW erhalten gemäß § 29 MsbG einen Smart Meter.

Die neuen Zähler erhalten Sie im Rahmen der turnusmäßigen Zählerwechsel bis spätestens 2032. Außerdem gehen wir beim Rollout nach Gebieten vor. Wir informieren Sie mindestens drei Monate im Voraus, wenn Sie an der Reihe sind.

Der Zählerwechsel ist kostenlos für Sie (sofern es sich um einem Pflichteinbau handelt). Wie bisher auch fällt für den Betrieb des Zählers ein jährliches Messstellenentgelt an, das meistens in der Jahresrechnung Ihres Energielieferanten enthalten ist. Bei Einspeiseanlagen und falls Ihr Energielieferant die Abwicklung der Zählerkosten nicht übernimmt, erhalten Sie von uns eine separate Rechnung für den Messstellenbetrieb.

Hier finden Sie die aktuell gültigen Preisblätter für den Messstellenbetrieb.

Ja, der Einbau ist verpflichtend. Ein Widerspruchsrecht ist laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG § 36 Absatz 3 und § 38) nicht vorgesehen. Mit dem Einbau der neuen Zähler erfüllen wir die gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat umfassende Informationen zur Energiewende und zum Smart Meter Ausbau zusammengestellt:

BMWE - Häufig gestellte Fragen rund um das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und intelligente Messsysteme (Smart Meter)

BMWE - Smart Meter: Intelligente Messsysteme für die Energiewende

Details zur gesetzlichen Grundlage finden Sie hier: Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.